HARNIK LAW FIRM
Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht
Harnik Law Firm verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung europäischer Unternehmen, die sich entschlossen haben in den USA geschäftlich aktiv zu werden. Unsere Expertise umfasst dabei die meisten Aspekte des amerikanischen und New Yorker Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts sowie Fragen des allgemeinen Vertragsrechtes.
Dabei beraten wir Sie gerne bei allen Fragen die Gesellschaftsgründung, Umgründung oder Erwerb einer Gesellschaft betreffend unter besonderer Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen und sind dabei in der Folge auch bei allen administrativen Belangen (Steuernummer, Bankverbindung etc.) behilflich.
​Zahlreiche Unternehmen kommen zudem in die Vereinigten Staaten auf der Suche nach Wachstumskapital, so genanntem Venture Capital. Das kann sowohl eine Wachstumsfinanzierung für das Unternehmen in Europa als auch eine Finanzierung der Internationalisierung der Aktivitäten in den USA betreffen. Diesen zumeist mittelständischen, manchmal auch bereits an der Heimatbörse notierten, Unternehmen kann Harnik Law Firm beim so genannten Private Placement, der Platzierung von Wertpapieren an Ihrem Unternehmen hier in den Vereinigten Staaten, unter Berücksichtigung sämtlicher unternehmensrechtlichen, wertpapierrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften behilflich sein.
​Ein weiterer wesentlicher Aspekt bei der Unternehmensgründung in den USA ist zudem die Registrierung von Marken und die Beratung hinsichtlich des Schutzes geistigen Eigentums.
Ferner stehen wir Ihnen gerne auch für Fragen der Gestaltung von Vertriebsverträgen, Arbeitsverträgen für leitende Angestellte sowie bei der Verhandlung und Gestaltung von Mietverträgen jederzeit zur Verfügung.
Harnik Law Firm vertritt aber auch Unternehmen in Fragen des Unternehmensstrafrechtes oder deren Management, das so genannter „White-Collar-Crimes“ beschuldigt wird.
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Nicholas M. Harnik
Associate