HARNIK LAW FIRM
Steuerrecht
Einer der wichtigsten Aspekte bei Unternehmensgründungen und Investmententscheidungen ist die entsprechende Strukturierung der Transaktion unter steuerlichen Gesichtspunkten. Die Kanzlei ist dabei vor allem auch auf die steuerliche Behandlung von Ausländern, die in den Vereinigten Staaten unternehmerisch aktiv sind, spezialisiert. Gleichzeitig haben wir aber auch im Zuge unserer Beratungstätigkeit umfangreiche Erfahrung hinsichtlich der steuerlichen Auswirkung in den USA von Aktivitäten amerikanischer Staatsbürger im Ausland gewonnen und im Verbund damit speziell die Wirkung und Funktionsweise der Doppelbesteuerungsabkommen.
Unsere Erfahrung im Bereich Unternehmens- und Steuerrecht macht es unserer Kanzlei möglich ausländische Investitionen in den USA so zu strukturieren, dass diese die günstigste steuerliche Behandlung erfahren. Wichtig dabei ist jedoch, dass diese Entscheidungen am Beginn einer Transaktion getroffen werden und dabei alle Aspekte der geplanten Unternehmung und Transaktion berücksichtigen. Anwälte von Harnik Law Firm sind versiert in der rechtsfreundlichen Beratung in Verbindung mit dem Offshore Voluntary Disclorsure Programm der US Steuerbehörde.