HARNIK LAW FIRM
Trusts, Estates und Erbrecht
Unsere Kanzlei hat eine umfangreiche Erfahrung sowohl mit der Gründung und Administration von Trusts als auch in der Administration und Abwicklung von Nachlässen, so genannten Estates. Gleichermaßen kommt uns auch hier unsere internationale Erfahrung bei der Abwicklung von ausländischen Nachlässen mit Vermögen in den USA zugute.
​Wir haben demzufolge regelmäßig mit den Nachlassgerichten zu tun und hat in einer Vielzahl bestrittener Nachlassverfahren in New York Klienten sowohl im Zusammenhang mit einer lokalen Erbschaft mit ausländischen Begünstigten als auch in ausländischen Erbschaftsangelegenheiten vertreten
​Hier kommt selbstverständlich auch wieder unsere Expertise in Steuerfragen zugute, die in diesem Zusammenhang von eminenter Bedeutung ist. So haben wir in der Vergangenheit eine Reihe von komplexen Angelegenheiten, die sowohl die Erbschaftsbesteuerung als auch die Einkommenbesteuerung von Nachlässen betrifft betreut. Hierbei sind vor allem jene Fälle hervorzuheben, in denen es auch einen entsprechenden internationalen Konnex gab.