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RECHTSGEBIETE

Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

Die Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in den meisten Aspekten des Gesellschafts- und Handelsrechts, des Vertriebsrechts, des geistigen Eigentums, des Vertragsrechts, der gesicherten Transaktionen und des Gesellschaftsrechts, einschließlich der Gründung von C-Corporations, S-Corporations, LLCs und Partnerships mit besonderem Schwerpunkt auf ausländischen Corporations Geschäfte in den USA tätigen, sei es direkt oder indirekt oder über Tochtergesellschaften.

Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

Harnik Law Firm verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung europäischer Unternehmen, die sich entschlossen haben in den USA geschäftlich aktiv zu werden. Unsere Expertise umfasst dabei die meisten Aspekte des amerikanischen und New Yorker Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts sowie Fragen des allgemeinen Vertragsrechtes.

Dabei beraten wir Sie gerne bei allen Fragen die Gesellschaftsgründung, Umgründung oder Erwerb einer Gesellschaft betreffend unter besonderer Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen und sind dabei in der Folge auch bei allen administrativen Belangen (Steuernummer, Bankverbindung etc.) behilflich.

Zahlreiche Unternehmen kommen zudem in die Vereinigten Staaten auf der Suche nach Wachstumskapital, so genanntem Venture Capital. Das kann sowohl eine Wachstumsfinanzierung für das Unternehmen in Europa als auch eine Finanzierung der Internationalisierung der Aktivitäten in den USA betreffen. Diesen zumeist mittelständischen, manchmal auch bereits an der Heimatbörse notierten, Unternehmen kann Harnik Law Firm beim so genannten Private Placement, der Platzierung von Wertpapieren an Ihrem Unternehmen hier in den Vereinigten Staaten, unter Berücksichtigung sämtlicher unternehmensrechtlichen, wertpapierrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften behilflich sein.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt bei der Unternehmensgründung in den USA ist zudem die Registrierung von Marken und die Beratung hinsichtlich des Schutzes geistigen Eigentums.

Ferner stehen wir Ihnen gerne auch für  Fragen der Gestaltung von Vertriebsverträgen, Arbeitsverträgen für leitende Angestellte sowie bei der  Verhandlung und Gestaltung von Mietverträgen jederzeit zur Verfügung

Harnik Law Firm vertritt aber auch Unternehmen in Fragen des Unternehmensstrafrechtes oder deren Management, das so genannter „White-Collar-Crimes“ beschuldigt wird.

Internationale Streitige Verfahren und Schiedsgerichtsverfahren

Harnik Law Firm ist überaus versiert im Umgang mit internationalen Klienten, speziell jenen Ländern, die nicht aus dem angelsächsischen Raum und daher aus Staaten mit einer zivilrechtlichen Tradition kommen.

Unsere Kanzlei weiß daher um die Bedeutung in Fremdsprachen fließend arbeitsfähig zu sein. Anwälte unserer Kanzlei sind deshalb auch in der Lage Geschäfte in Deutsch zu führen sowie in Französisch . Stephen M. Harnik ist zudem der U.S. Korrespondent von  JCA International, einem Netzwerk von Anwaltskanzleien in West-, Zentral- und Osteuropa.

Unsere Kanzlei hat dabei sowohl private als auch börsennotierte Unternehmen vertreten und ist überdies seit dem Ende des Ersten Weltkriegs Rechtsvertreter der Republik Österreich, sowie von Institutionen der Österreichischen Bundesregierung und mit ihr verbundener  kommerzieller Einrichtungen  im Zusammenhang mit deren Aktivitäten in den Vereinigten Staaten.

Anwälte von Harnik Law Firm haben im Laufe der Geschichte zahlreiche Fälle vor dem Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer geführt und reiche Erfahrung hinsichtlich der gerichtlichen Intervention und Durchsetzung von international Schiedssprüchen im Schiedsgerichtsprozess  bei den Gerichten des Staates New York und bei Bundesgerichten. Alleine durch diese breite Erfahrung ist unsere Kanzlei ausgesprochen gut positioniert komplexe streitige Verfahren mit internationalen Parteien und Zeugen aus einer Vielzahl von Nationen, zu führen. Demzufolge hat unsere Kanzlei aufgrund ihrer internationalen Expertise auch die entsprechende Erfahrung in der Durchsetzung ausländischer Urteile in den USA.

Baurecht und Produkthaftungsrecht

Harnik Law Firms Of-Counsel Stephen P.H. Rachlis hat eine Vielzahl von Baurechts- und Produkthaftungsverfahren geführt, die sowohl Fehler in der technischen Planung als auch in der architektonischen Planung betroffen haben, darunter solche, die Design, Erzeugung und Bau von Fabriken, Kraftwerken, Wohnungsbauten, Spitälern, Konferenzzentren, industrielle Maschinen, Kräne, Reifen, Ventilatoren, Elektrischen Anlagen, Heizungen, Installationen, Stahl und Isolationssysteme betrafen.

Immobilien

Einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei ist gleichermaßen auf die Durchführung von Transaktionen im Bereich kommerzieller Immobilien und Wohnungsimmobilien und der damit verbundenen Finanzierungen spezialisiert.

Dazu kommt die Rundum-Betreuung unserer Klienten bei Kauf und Verkauf von kommerziellen Immobilien, Bauland, Wohnungen – auch „cooperatives“ und „condominiums“– , sowohl in der Administration als auch Planung der Transaktion in immobilienrechtlicher, unternehmensrechtlicher, steuerrechtlicher und erbrechtlicher Hinsicht.

Unsere Erfahrung erstreckt sich dabei auf gewerbliches Leasing von Bürogebäuden und Shopping Center als auch auf Immobilienentwicklung. Spezielles Expertenwissen haben wir vor allem hinsichtlich des gesamten Regelwerks, dass ausländische Immobilieninvestoren in den Vereinigten Staaten zu berücksichtigen haben.

Steuerrecht

Einer der wichtigsten Aspekte bei Unternehmensgründungen und Investmententscheidungen ist die entsprechende Strukturierung der Transaktion unter steuerlichen Gesichtspunkten. Die Kanzlei ist dabei vor allem auch auf die steuerliche Behandlung von Ausländern, die in den Vereinigten Staaten unternehmerisch aktiv sind, spezialisiert. Gleichzeitig  haben wir aber auch im Zuge unserer Beratungstätigkeit umfangreiche Erfahrung hinsichtlich der steuerlichen Auswirkung in den USA von Aktivitäten amerikanischer Staatsbürger im Ausland gewonnen und im Verbund damit speziell die Wirkung und Funktionsweise der Doppelbesteuerungsabkommen.

Unsere Erfahrung im Bereich Unternehmens- und Steuerrecht macht es unserer Kanzlei möglich ausländische Investitionen in den USA so zu strukturieren, dass diese die günstigste steuerliche Behandlung erfahren. Wichtig dabei ist jedoch, dass diese Entscheidungen am Beginn einer Transaktion getroffen werden und dabei alle Aspekte der geplanten Unternehmung und Transaktion berücksichtigen. Anwälte von Harnik Law Firm sind versiert in der rechtsfreundlichen Beratung in Verbindung mit dem Offshore Voluntary Disclorsure Programm der  US Steuerbehörde.    

Trusts, Estates und Erbrecht

Unsere Kanzlei hat eine umfangreiche Erfahrung sowohl mit der Gründung und Administration von Trusts als auch in der Administration und Abwicklung von Nachlässen, so genannten Estates. Gleichermaßen kommt uns auch hier unsere internationale Erfahrung bei der Abwicklung von ausländischen Nachlässen mit Vermögen in den USA zugute.

Wir haben demzufolge regelmäßig mit den Nachlassgerichten zu tun und hat in einer Vielzahl bestrittener Nachlassverfahren in New York Klienten sowohl im Zusammenhang mit einer lokalen Erbschaft mit ausländischen Begünstigten als auch in ausländischen Erbschaftsangelegenheiten vertreten

Hier kommt selbstverständlich auch wieder unsere Expertise in Steuerfragen zugute, die in diesem Zusammenhang von eminenter Bedeutung ist. So haben wir in der Vergangenheit eine Reihe von komplexen Angelegenheiten, die sowohl die Erbschaftsbesteuerung als auch die Einkommenbesteuerung von Nachlässen betrifft betreut. Hierbei sind vor allem jene Fälle hervorzuheben, in denen es auch einen entsprechenden internationalen Konnex gab.

Einwanderungsrecht

Harnik Law Firm betreut sämtliche Fragen des Einwanderungsrechts sowohl für Nicht-Staatsbürger als auch für Unternehmen, deren Management oder Mitarbeiter Arbeitsgenehmigungen, Resident Alien Cards („Green Cards“) oder Visa benötigt.

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