top of page

In re Zhuang N.Y.L.J. October 15, 2021 (Surr. Ct. NY Co.)(Mella, S.)



Die Anwaltskanzlei Harnik vertrat den Verwalter eines Nachlasses, der die Herausgabe von erheblichen Vermögenswerten von der Freundin des Verstorbenen und deren Bruder verlangte, die der Treuhänder behauptete, gehörten zum Nachlass und zu zwei Unternehmen, die der Verstorbene besaß. Der Fall wurde dadurch kompliziert, dass die Freundin und ihr Bruder nach dem Tod des Verstorbenen die USA verließen und nach China zurückkehrten, wo sie nicht aufzufinden waren. Dennoch verfolgte der Verwalter sie und gewann ein Urteil gegen sie aufgrund ihres Nichterscheinens, allerdings nicht gegen die Gesellschaft, an der der Verstorbene nicht die Mehrheitsbeteiligung hatte. Das Gericht entschied, dass der Verwalter nicht im Namen des Nachlasses eine Wiedergutmachung für einen Schaden suchen kann, der von der Gesellschaft erlitten wurde und nicht vom Nachlass selbst. Das Gericht fügte hinzu, dass ein Aktionär bei einem Unrecht gegenüber einer Gesellschaft keine individuelle Klagebefugnis hat, auch wenn er den Wert seiner Investition verliert. Der Fall In re Zhuang wurde am 15. Oktober 2021 im New York Law Journal als Fall von besonderem Interesse gemeldet und wurde auch im NYSBA Trusts and Estates Law Section Journal 2022 Vol. 55 Nr. 1 besprochen.


Comments


bottom of page